Ihre häufigsten Fragen - hier unsere Antworten

 

Logopädie vs. Sprachtherapie - macht das ein Unterschied ?

Beide Bereiche stehen für ein und das selbe Thema: der Sprachtherapie. Der Begriff ,Logopädie' kommt aus dem medizinischen, Sprachtherapie mehr aus dem pädagogischen Bereich.

 

Sprachtherapie gleich Sprachförderung ? 

Nein, es ist nicht das Gleiche ! Sprachförderung unterstützt die allgemeine Entwicklung Ihres Kindes und die Sprachtherapie / Logopädie. Sprachförderung richtet sich an alle Kinder und berücksichtigt selten das einzelne Kind. Die allgmeine Sprachfähigkeit wird gefördert. In der Sprachtherapie werden individuelle, therapeutische Maßnahmen benützt, um Defizite aufzuarbeiten, die eine allgmeine Sprachfähigkeit erst möglich machen.

 

TIPP: Lassen Sie bitte niemals eine logopädische Therapie ausfallen oder verzichten Sie auf diese, weil Ihr Kind in der Einrichtung Sprachförderung bekommt. Sprachförderung ersetzt keine Sprachtherapie / Logopädie. Sollte Ihr Kind Sprachförderung bekommen und hat eine Verordnung zur Sprachtherapie, dann braucht es beides. 

TIPP: Sprachförderung ist kein ausreichender Grund, dass ein Arzt auf eine Verordnung zur Sprachtherapie verzichtet oder diese nach hinten verschiebt.

 

 

Wer ist besser? Logopäd*in - Sprachheilpädagog*in - Sprachtherapeut*in - Atem-Stimm- und Sprechlehrer*in oder ....

Das sind alles Berufsgruppen, die in der Sprachtherapie tätig und von den Krankenkassen als Heilmittelerbringer anerkannt sind. Sie unterscheiden sich allein durch die Art ihrer Ausbildung (schulisch oder universitär). Einen Unterschied in der praktischen Arbeit gibt es nicht.

 

 

Ist Sprachtherapie / Logopädie nicht doch nur etwas für Kinder?

Nein. Wir arbeiten mit ganz jungen wie auch älteren Patienten zusammen. Während bei den Kindern der erste Spracherwerb meist Gegenstand der Therapie ist, ist bei Erwachsenen oftmals die Stimme betroffen, nach einem Schlaganfall die Sprache oder das Schlucken.

 

 

Ich glaube, mein Kind, ich selbst oder mein Vater braucht Sprachtherapie. Was muss ich tun?

Sie haben einen Verdacht, dass jemand sprachtherapeutische Hilfe benötigt? Dann wenden Sie sich mit Ihrem Gefühl bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt und lassen sich beraten.

 

TIPP: Sie können uns aber auch gern vorab kontaktieren. Wir beraten Sie gern per Telefon, persönlich oder über Videochat (siehe unten). So können Ihre Fragen vielleicht im Vorfeld geklärt werden. 

 

 

Wer verordnet die Sprachtherapie? 

Eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt: Kinderarzt, Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Phoniater, Pädaudiologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Krankenhausarzt.

 

 

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig ?

Die Therapie muss für gesetzlich Versicherte innerhalb von 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt begonnen werden. Danach ist sie ungültig und muss neu ausgestellt werden. Für Privatversicherte gelten diese Fristen nicht.

Wir arbeiten quartalsunabhängig, das heißt: Ihre Verodnung verliert nicht am Quartalsende ihre Gültigkeit, sondern kann bis zum Ende unabhängig davon fortgeführt werden.

 

TIPP: Kontaktieren Sie uns, bevor der Arzt die Verordnung ausstellt und wir informieren Sie, ob ein Therapiebeginn innerhalb der 28 Tage  möglich ist.

 

 

Muss ich die Therapie selber zahlen?

Ihr Arzt entscheidet über die Notwendigkeit einer Therapie. Wenn er diese befürwortet erhalten Sie eine Heilmittelverordnung zur Sprachtherapie. Über diese Verordnung wird die Sprachtherapie dirket mit den Krankenkassen abgerechnet. Zur Zeit brauchen wir Ihre Versichertenkarte dafür nicht.

Kinder: die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die kompletten Kosten. 

Patienten über 18 oder Auszubildene: Der Gesetzgeber verlangt eine 10% Zuzahlungen bei Heilmitteln. Zudem wird von den Krankenkassen eine Verordnungsgebühr von 10 Euro erhoben. Diese Zuzahlung wird von uns für die Krankenkassen von Ihnen eingezogen. Sie erhalten zum Abschluss einer Verordnung eine Zuzahlungsrechnung von uns.

 

TIPP: Die Verordnungsgebühr ist unabhängig von den verordneten Stunden. Sie zahlen immer 10 Euro, egal ob 6, 10 oder 20 Therapieeinheiten auf der Verordnung stehen. Wird die Therapie also wahrscheinlich etwas länger dauern, ist es sinnvoll mit dem verordnenden Arzt über die Stundenzahl zu sprechen.

 

TIPP: Patienten mit geringem Einkommen oder chronisch Kranke über 18: Der Gesetzgeber verlangt eine 10% Zuzahlungen bei Heilmitteln. Diese Zuzahlung wird von uns für die Krankenkassen von Ihnen eingezogen. Sie erhalten zum Abschluss einer Verordnung eine Zuzahlungsrechnung von uns. ! Sie können die Rechnungen (unsere wie auch Ihre anderen Zuzahlungen) sammeln und bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Kommen Sie mit Ihren Zahlungen über einen unzumutbaren Betrag (einkommensabhängig), können Sie eine teilweise Erstattung oder Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten. Den Befreiungsausweis zeigen Sie uns bitte zeitnah vor.

 

Privatpatienten: Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wir rechnen nach den Beihilfesätzen mit Ihnen ab.

 

TIPP: Klären Sie bitte vorab mit dem Versicherer ab, welchen Tarif Sie haben und damit, welche Leistungen erstattet werden. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung sind Sie verpflichtet uns die Rechnung vollständig zu begleichen. Wir überreichen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

 

 

Warum wird eine LRS-Therapie nicht von den Krankenkassen übernommen ?

Die Therapie einer LRS-Störung gehört nicht zum Bahandlungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. 

 

TIPP: Eine Übernahme der Kosten durch das örtliche Jugendamt basierend auf dem § 35a Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist möglich, wenn eine Gefährdung der sozial-emotionalen Entwicklung vorliegt. Dazu ist ein jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich.


TIPP: Geht die LRS mit sprachlichen Entwicklungsdefiziten oder einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung(AVWS) einher, kann dieser Anteil im Rahmen der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung sprachtherapeutsch behandelt werden.
 

 

Wartezeiten auf einen Termin? Kann ich sofort mit der Therapie beginnen ?

In der Regel versuchen wir so schnell wie möglich mit Ihnen zusammen einen Termin zu vereinbaren und die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.

Haben Sie spezielle Terminwünsche? Dann bemühen wir uns, diese Wünsche zeitnah zu organisieren. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass auch andere Patienten Wunschtermine haben und es daher zu Wartezeiten kommen kann. 

 

TIPP: Seien Sie möglichst flexibel. Im Vormittagsbereich sind häufiger Termine frei als in der Nachmittagszeit. Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht gern nachmittags arbeiten, sondern zu diesen späteren Nachmittagsterminen die Kinder nach langen Schulzeiten zu uns kommen.

 

TIPP: Bei Akutereignissen (Stimmbandlähmung, Fazialisparese) oder Entlassungen aus dem Krankenhaus (Schlaganfall) können wir Ihnen innerhalb einer Woche einen Notfalltermin anbieten. Sprechen Sie uns bitte dazu direkt an.

 

 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren ?

Bitte telefonisch oder per Email. Sie können uns rund um die Uhr telefonisch erreichen. Wenn wir nicht persönlich Ihren Anruf entgegennehmen können - unser Anrufbeantworter ist 24 Stunden für Sie da.

Gern können Sie uns auch eine Email zukommen lassen: info(at)sprachheilpraxis(dot)de

 

TIPP: Während der Therapieeinheiten gilt unsere volle Aufmerksamkeit unseren Patienten. Feste Telefonzeiten haben wir nicht, um flexibel für die Terminvergabe bleiben zu können. Scheuen Sie sich daher nicht, uns auf dem Anrufbeantworter eine kurze Nachricht (Name, Telefonummer und Ihr Anliegen) zu hinterlassen. Wir bekommen Ihren Anruf sofort weitergeleitet und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. 

 

TIPP: Eine persönliche Terminvergabe vor Ort ist eher eine Glücksache, da wir unsere Therapieeinheiten ungern unterbrechen. Während der Corona-Schutzmaßnahme bitten wir Sie davon ebenfalls Abstand zu nehmen, da wir versuchen, die Personenkontakte so klein wie möglich zu halten und auf einen hohen Hygienestandard setzten.

 

 

Sind auch Therapien in häuslicher Umgebung  als Hausbesuch möglich ?

Hausbesuche dürfen laut gesetzlichen Krankenkassen nur aus gesundheiltlichen Gründen stattfinden. Auf ärztliche Anordnung können die Therapiestunden daher auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. 

 

Und im KINDERGARTEN ? 

Seit 2011 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einer Einrichtung möglich. Dieses stellt jedoch die Ausnahme dar und muss folgende Kriterien erfüllen:

- Die Einrichtung ist auf die Förderung der betroffenen Kinder ausgerichet!

- Es besteht eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen / strukturellen Schädigung sowie der Beeinträchtigung der Aktivitäten (Lispeln allein reicht nicht aus), welche der Arzt bescheinigen muss bzw. die sich aus der ärztlichen Begründung ergibt = anerkanntes Integrationskind oder im Rahmen der Inklusion in einer Schule.

- Das Kind besucht die Einrichtung ganztags.

TIPP: Ihre freie Therapeutenwahl darf nicht eingeschränkt sein. Auch wenn die Einrichtung mit einer Praxis zusammenarbeitet, heißt dass nicht, dass Sie keine andere Praxis benennen dürfen. Der Kostenträger ist die Krankenkasse und nicht die Einrichtung.

TIPP: Es steht außer Frage, dass Therapien in der Einrichtung Sie in Ihrer persönlichen Zeitplanung entlasten, aber: die Therapie in einer Praxis bietet den Patienten nur Vorteile: Praxisausstattung; Ruhezone; Sie als Eltern können besser in die Therapie durch ein persönliches Gespräch oder der Teilnahme an der Therapie einbezogen werden; Sie fungieren als Co-Therapeuten, damit wird die Therapie effektiver und führt schneller zum Erfolg; Ihr Kind bekommt keinen Sonderstatus, wenn es immer aus der Alltagsroutine in der Einrichtung zum Termin heraus gerissen wird; Häufig haben Kinder die Therapiezeit mit Mama und Papa ganz alleine und kommen deshalb besonders gerne.

Tipp: Wir Therapeuten können übrigens von den Krankenkassen bestraft werden, wenn wir uns nicht an die Vorgaben halten. Das bedeutet, Therapien werden nicht bezahlt, es können Geldstrafen ausgesprochen werden und im Entzug der Kassenzulassung enden, welches dazu führt, dass wir unsere Praxis schließen müssen. Daher sind wir ausgesprochen gründlich bei der Entscheidung, ob wir einer Therapie in der Einrichtung zustimmen. - Die Krankenkassen entlohnen die Therapien in den Einrichtungen genauso wie in unseren Praxen, dass heißt wir bekommen keine zusätzlichen Kosten für Fahrtzeit, Organisation o.ä. vergütet.

 

 

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen ?

Bringen Sie bitte zum ersten Termin eine gültige Heilmittelverordnung zur Sprachtherapie von Ihrem Arzt mit. Ihre Versichertenkarte benötigen wir nicht. Falls vorhanden, bringen Sie bereits existierende Berichte und Unterlagen mit.

 

 

Wie ist der Ablauf der Sprachtherapie ?

Bei uns finden die Sprachtherapien in der Regel als Einzelsitzungen 1-2x wöchenrlich statt. Der verordnende Arzt stellt die Sprachtherapie für die Dauer von 30, 45 oder 60 Minuten aus. 

Eingangs findet ein ausführliches Anamnese- und Beratungsgespräch mit dem Patienten und den Angehörigen (Begleitperson) statt. Es folgt eine ausführliche Diagnostik. Aufgrund dieser logopädischen Diagnose wird ein individueller Therapieplan erstellt und mit Ihnen besprochen.

Wir arbeiten entwicklungsorientiert und förderdiagnostisch. Das heißt, wir starten bei den Resourcen die vorhanden sind und bauen diese aus, dabei überprüfen wir ständig den Entwicklungsstand und optimieren den Therapieplan.

In der Regel arbeiten wir mit unseren Patienten allein. Kleine wie große Patienten können sich meist besser auf die Therapiesituationen einlassen, wenn kein Angehöriger anwesend ist. Die Begleitpersonen kommen ein paar Minuten vor Therapieende dazu und wir besprechen die Stunden und Hausaufgaben. Gern dürfen Sie aber auch ab und zu der Therapie beiwohnen. - Bei manchen Therapien brauchen wir Sie als Begleitperson als Co-Therapeuten.

 

 

Was macht die Therapie erfolgreich ?

Eine kollegiale Zusammenarbeit ist Grundlage einer erfolgreichen Therapie. Wir unterstützen Sie und Sie unterstützen uns !

Dazu gehört in erster Linie, dass die Therapien regelmäßig stattfinden. Häufige oder große Therapiepausen führen dazu, dass Therapie-inhalte oft wiederholt werden müssen und sich der Behandlungsverlauf und Erfolg stark verzögert.

Wir besprechen mit Ihnen wie Sie zuhause die Therapie mit kleinen Übungen unterstützen können oder worauf Sie achten könnten. Therapieinhalte müssen auch außerhalb der Therapiesitzungen ausprobiert werden, dies ist für den Erfolg der Therapie sehr bedeutsam.

Die Behandlungen finden in der Regel auch während der Ferien statt. Gern bieten wir Ihnen eine Urlaubsvertretung an, wenn Ihre behandelnde Therapeutin im Urlaub ist. 

 

 

Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann ?

Wir sind eine Einbestellpraxis. Der mit Ihnen vereinbarte Termin ist nur für Sie reserviert.  - Sollten Sie einen Termin daher nicht wahrnehmen können, so erwarten wir, dass Sie bitte mindestens 24 Stunden im Voraus Ihren Termin absagen. Gern bieten wir Ihnen einen Alternativtermin an.

Zu spät abgesagte oder vergessene Termine müssen wir Ihnen privat in Höhe des aktuell geltenden Kassensatzes, mindestens 30 Euro, in Rechnung stellen. Wir bekommen diese Ausfälle nicht von den Krankenkassen vergütet und so spontan können wir die Termine nicht mit Ersatzpatienten belegen.

 

TIPP: Unser Anrufbeantworter ist 24 Stunden die ganze Woche geschaltet. So können Sie auch Montagstermine rechtzeitig absagen und wir können umorganisieren.

 

Bei häufigen unentschuldigtem Fehlen, oft zu kurzfristig abgesagten oder versäumten Behandlungsterminen aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen müssen Sie damit rechnen, dass die Therapie unserseits abgebrochen und Ihr Behandlungstermin einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt wird. - Wir sind den Krankenkassen gegenüber zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, d.h. die Therapie nicht teurer zu gestalten als es normalerweise sein könnte.

 

TIPP: Seien Sie bitte fair zu sich, Ihrem Kind und zu uns ! - Sind Sie oder Ihr Kind erkrankt, ist es selbstverständlich, dass der Termin nicht stattfinden kann. Sagen Sie aus einem nicht so gravierenden anderen Grund nicht frühzeitig ab oder kommen nicht zu dem vereinbarten Termin gefährden Sie den zügigen Therapieerfolg und nehmen anderen die Chance eine Therapie in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

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