KOSTENÜBERNAHME !
LRS-Therapie ist keine Leistung im Sinne des Krankenversichrungsrechts und daher auch keine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Leistung (120-200 Eur/Monat). Es handelt sich somit um eine reine Privatleistung ! Es sei denn:
EINGLIEDERUNGSHILFE nach § 35a SGB VIII !
Sie haben eine Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt bewilligt bekommen. Wir sind beim Jugendamt Höxter angemeldete LRS-Therapeuten. Eine Anerkennung bei anderen Jugendämtern kann beantragt werden.
BILDUNGS- und TEILHABELEISTUNGEN (Bildungspaket) !
Ihre Kinder können Anspruch auf das Bildungspaket haben, wenn sie oder ihre Eltern ALG II oder Sozialgeld (nach SGB II), Sozialhilfe (nach SGBXII oder AsylblG) oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag (nach §6 Bundeskindergeldgesetz - BKGG) erhalten. - Wenden Sie sich bitte bei Fragen an Ihr Jobceter vor Ort. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.